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ZVG-Kommentar einschl. EGZVG, ZwVwV
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Von Dressler, Gerhard / Schiffhauer, Horst / Hintzen u.a., Udo
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140,00 €
ISBN-13 | 978-3-7694-1226-0 |
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Erscheinungsjahr | 2020 |
Verlag | Gieseking Verlag |
Ausgabe | 16. neu bearbeitete Auflage 2020 |
Umfang / Format | 1714 Seiten, Hardcover |
Medium | Buch |
Der Klassiker unter den ZVG-Kommentaren bietet eine praxisorientierte Erläuterung der komplexen Materie der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unter Berücksichtigung von EGZVG und ZwVwV. Das Werk wird in nunmehr 16. Auflage komplett aktualisiert und zum Jahreswechsel 2020 auf neuesten Stand gebracht. Die seit der Vorauflage ergangene Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum ist mitgewohnter Präzision zur optimalen Rechtsanwendung eingearbeitet.
Berücksichtigt sind u.a.:
das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
die richtungsweisende Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu Hausgeldern der Rangklasse 2, Öffentliche Lasten der Rangklasse 3, Lebensschutz des Schuldners, Änderung des Verkehrswertes und Auswirkung auf den Termin u.v.m.
Berücksichtigt sind u.a.:
das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
die richtungsweisende Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu Hausgeldern der Rangklasse 2, Öffentliche Lasten der Rangklasse 3, Lebensschutz des Schuldners, Änderung des Verkehrswertes und Auswirkung auf den Termin u.v.m.