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Der Sachwalter
Von Martini, Torsten / Stark, Jesko
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64,00 €
ISBN-13 | 978-3-8145-9029-5 |
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Schriftenreihe | ZRI-Praxisbuch, Band 9 |
Erscheinungsjahr | 2020 |
Verlag | RWS-Verlag |
Ausgabe | 2. neu bearbeitete Auflage 2020 |
Umfang / Format | 204 Seiten, Kartoniert |
Medium | Buch |
Viele Sanierungsverfahren der jüngeren Zeit haben ein Schlaglicht auf Neuerungen im Insolvenzverfahren geworfen. Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. In der Regel geschieht dies durch einen Insolvenzrechtsexperten. Überwacht werden die Geschäfte während des Schutzschirmverfahrens und auch später während des anschließenden Insolvenzverfahrens durch einen sogenannten Sachwalter.
Die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ohnehin bereits reformierte Eigenverwaltung hat durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Einzelfragen an Kontur gewonnen. Die praktische Bedeutung ist weiter gestiegen: de facto alle überregional bedeutsamen Insolvenzen werden in Eigenverwaltung betrieben.
Aus erster Hand stellen die, u.a. auch als Sachwalter tätigen, Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.
Die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ohnehin bereits reformierte Eigenverwaltung hat durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Einzelfragen an Kontur gewonnen. Die praktische Bedeutung ist weiter gestiegen: de facto alle überregional bedeutsamen Insolvenzen werden in Eigenverwaltung betrieben.
Aus erster Hand stellen die, u.a. auch als Sachwalter tätigen, Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.