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Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Kommentar
Von Schlotterbeck, Karlheinz / Hager, Gerd / Busch, Manfred / Gammerl, Bernd
Lieferbar
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154,00 €
ISBN-13 | 978-3-415-06400-3 |
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Schriftenreihe | context Kommentar |
Erscheinungsjahr | 2020 |
Verlag | Boorberg Verlag |
Ausgabe | 8. überarbeitete Auflage 2020 |
Umfang / Format | 1.865 Seiten, Hardcover |
Medium | Buch |
Die 8. Auflage des bewährten Kommentars zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und zur Ausführungsverordnung (LBOAVO) greift vorrangig die Änderungen durch die LBO-Novelle 2019 auf.
Die Autoren erläutern praxisnah und verständlich die einzelnen Vorschriften und widmen verfahrensrechtlichen Zusammenhängen besondere Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Ober- und der Verwaltungsgerichte wurden ausgewertet und anschaulich erklärt.
Durch die Novelle wurden Vorschriften für Anbauten, Ausbau und Aufstockungen gelockert. Geringere Abstandsflächen ermöglichen eine dichtere Bebauung. Die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden kann weniger aufwendig sein. Die Pflicht, Flächen zur gemeinschaftlichen Nutzung zum Wäschetrocknen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorzusehen, wird gestrichen.
Die starre Regelung, nach der je Wohnung zwei Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, entfällt. Über die Stellplätze sollen die Kommunen vor Ort je nach Bedarf entscheiden. Des Weiteren sollen neue Wohngebäude künftig so gebaut werden, dass sie problemlos mit Ladesäulen für Elektroautos nachgerüstet werden können.
Damit verfügen alle am Bau Beteiligten, insbesondere
Baubehörden
Rechtsanwältinnen und -anwälte
Richter/-innen
Architektinnen und Architekten
Bauunternehmen und Sachverständige
wieder über aktuelle, praxisnah verfasste Erläuterungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.
Die Autoren erläutern praxisnah und verständlich die einzelnen Vorschriften und widmen verfahrensrechtlichen Zusammenhängen besondere Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Ober- und der Verwaltungsgerichte wurden ausgewertet und anschaulich erklärt.
Durch die Novelle wurden Vorschriften für Anbauten, Ausbau und Aufstockungen gelockert. Geringere Abstandsflächen ermöglichen eine dichtere Bebauung. Die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden kann weniger aufwendig sein. Die Pflicht, Flächen zur gemeinschaftlichen Nutzung zum Wäschetrocknen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorzusehen, wird gestrichen.
Die starre Regelung, nach der je Wohnung zwei Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, entfällt. Über die Stellplätze sollen die Kommunen vor Ort je nach Bedarf entscheiden. Des Weiteren sollen neue Wohngebäude künftig so gebaut werden, dass sie problemlos mit Ladesäulen für Elektroautos nachgerüstet werden können.
Damit verfügen alle am Bau Beteiligten, insbesondere
Baubehörden
Rechtsanwältinnen und -anwälte
Richter/-innen
Architektinnen und Architekten
Bauunternehmen und Sachverständige
wieder über aktuelle, praxisnah verfasste Erläuterungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.